TECHNISCHES WISSEN

Die Anforderungen ans Fachhandwerk werden stetig erhöht. Aus diesem Grund kommt dem fachlichen Wissen entscheidende Bedeutung zu. Arbeitsschutz, Umwelt und neue Entwicklung gewährleisten 100%ige Qualität.

Grundsätzlich können alte Parkettböden auch mit Wasserlacken im Sinne der TRGS 617 renoviert werden. Oft treten allerdings Schwierigkeiten auf. Hier eine Auswahl typischer Probleme.

Auch bei fachgerechter Renovierung von sehr alten Parkettböden kommt es in der Folge, meist zu Beginn der nächsten Heizperiode, gelegentlich zu übermässiger, vorher nicht so stark ausgeprägter Fugenbildung, oder sogar zu Ablösungen/Hohlstellen.

Der Klebstoff oder die Estrichrandzone unter diesen alten Parkettböden sind häufig stark versprödet. Die Belastungen durch die Schleifarbeiten führen dann zu den ersten unmerklichen Teilablösungen, bzw. zu einer Schwächung der Verklebung. Zu Beginn der Heizperiode bilden sich die dann die ersten Fugen, Ablösungen werden erst dann sichtbar. Da hier ein ungehindertes Quellen und Schwinden nicht möglich ist, sind die Fugen nicht gleichmässig ausgebildet und führen dann zu Beanstandungen. Problematisch für den Auftragnehmer ist dabei, dass vor Beginn der Renovierungsarbeiten oft keine Hohlstellen zu bemerken sind, ebenso unmittelbar nach Abschluss der Versiegelungsarbeiten. Offensichtlich ist der Sachverhalt allerdings, wenn Teilflächen oder Elemente nachgeklebt werden.

In jedem Fall sollte bei der Renovierung von Altparkett der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten seinen Auftraggeber schriftlich auf möglicherweise eintretende Probleme hinweisen. Diese können z.B. Verlauf oder Haftungsprobleme durch Holzinhaltsstoffe oder Verunreinigungen, alte in den Fugen befindliche Pflegemittel oder unbekannte Klebstoffe oder Versiegelungsmaterialien, etc. sein.

Urinflecken, Silikonbelastungen oder Flecken durch Pilzbefall erfordern ein gründliches abschleifen ggfls. Absperren oder isolieren unter Umständen sogar das Anlegen von Probeflächen.

Beim Abschleifen von schwimmend verlegtem Fertigparkett besteht die Gefahr des Auseinanderbrechens der in Nut und Feder verleimten Elemente besonders bei einem unebenem Untergrund. Durch die Beweglichkeit der Fertigparkettelemente kann es besonders an den Kopfenden zu einem Durch- oder Überschleifen der Deckschicht kommen.

Für die spätere Renovierung und einen besseren Gehkomfort sollte daher auch Fertigparkett grundsätzlich fest verklebt werden. Falls ein schwimmend verlegter Fertigparkettboden renoviert werden soll, muss die Problematik vorher mit dem Auftraggeber besprochen werden, ggfs. sollte die Gewährleistung für diesen Bereich ausgeschlossen werden.

Hinweise: Bei der Renovation von älteren, bestehenden Parkettböden möglichst nur eine Lackschicht pro Tag auftragen, um zu viel Quelldruck zu vermeiden. Möglichst Grundierungen mit wenig Quelldruck verwenden. Öle oder Öl-Wachs Kombinationen verursachen keinen oder nur wenig Quelldruck.

Die Versiegelung ist so auszuführen, dass eine gleichmässige Oberfläche entsteht.

Bei Renovationen an gewachstem Altparkett mit Fugen kann es bei Verwendung lösemittelhaltiger Versiegelungsmitteln zu länger anhaltenden Geruchsbelästigungen kommen. Der Auftraggeber ist deshalb darauf hinzuweisen.

Bei Bunthölzern wie Ahorn, Buche oder Esche sind Grundierungen und Lacke ausschliesslich mit der Walze auf zu tragen, um mit ausreichender Auftragsmenge mögliche Schattierungen zu vermeiden zu können. Der Lackauftrag hat bereits beim ersten Arbeitsgang mit der Walze (oder Flächenstreicher) zu erfolgen.
Die Anforderung nach einer gleichmässigen Oberfläche bezieht sich auf die Erzielung einer möglichst gleichmässigen Glanzwirkung. Weitergehende Forderungen, z.B. nach gleichmässigem Farbton der Hölzer oder gleichmässiger Filmdicke des aufgetragenen Versiegelungsmittels, können in der Praxis wegen der natürlichen Farbunterschiede der Parketthölzer und der unterschiedlichen Saugfähigkeit nicht erfüllt werden.
Die Verarbeitung der Materialien, die Technik des Materialauftrages, die Anzahl der Anstriche, Spachtelgänge o. ä., richten sich nach den Herstellervorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Mindestauftragsmenge.
Die Forderung nach einer "gleichmässigen Oberfläche" bezieht sich auch auf den vereinbarten Glanzgrad. Diese Glanzgrade (glänzend, halbglänzend, seidenglänzend, seidenmatt, halbmatt, matt) sind in ihrer Wirkung stark von den Lichtverhältnissen im Raum abhängig, sowie auch von der Anzahl der Lackaufträge und deren Auftragsmenge abhängig.

Materialbedingte Oberflächenunterschiede (unterschiedliche Saugfähigkeit der Hölzer, unterschiedliches Quellen und Schwinden weicher und harter Jahrringe sowie Farbunterschiede) können als Mangel aus dieser Qualitätsanforderung nicht abgeleitet werden.
Ungleichmässiger Lackauftrag durch fehlerhafte Geräte oder unachtsames Arbeiten bei der Versiegelung, Pickel, einlackierte Besenhaare o.ä. sind berechtigte Beanstandungen, wenn sie das Gesamtbild erheblich stören. Der Einschluss einzelner Pinselhaare oder Staubkörnchen hat aber keinen Einfluss auf die Schutzfunktion der Versiegelung. Das Ausfallen von einzelnen Pinselhaaren der Bürste oder Fasern der Rolle ist unvermeidlich.

Ein vollflächiges Abspachteln mit Fugenkittlösung von Stab- oder Mosaikparkett vor dem Versiegeln wird nicht überall praktiziert, ist aber anzuraten.
Risse (Windrisse) oder auch feine Risse sind oft erst in fertig versiegelten Oberflächen erkennbar.
Bei schräger oder horizontaler Lage solcher Risse sind Absplitterungen möglich und stellen bei einer möglichen Verletzungsgefahr einen Materialbedingten Mangel dar.

Der Vorteil geölter oder geölt/gewachster Flächen ist die partielle Reparaturfähigkeit. Zudem besteht nicht die Gefahr einer mechanischen Zerstörung eines Lackfilms.

Die Chemikalienbeständigkeit dieser Systeme ist im Vergleich zu einer filmbildenden Versiegelung deutlich geringer. Jedoch ist zu beachten, dass mit einem 2-Komponennten Öl eine wesentlich höhere Abriebfestigkeit sowie auch Chemikalienbeständigkeit erreicht werden kann, als dies mit einem 1-Komponenten Öl der Fall ist. 

Das Holz wird bei dieser Art der Oberflächenbehandlung gut angefeuert. Eine Gefahr der Seitenverleimung mit Ausbildung von Abrissfugen besteht nicht.

Auch Öl-Imprägnierungen sind atmungsaktiv, so dass das Holz ungehindert atmen kann. Nachteile sind eine stärkere Anschmutzung und ein im Vergleich zu einer versiegelten Fläche höherer Pflegeaufwand. Besonders bei hellen Parkettarten, wie Ahorn, Buche oder auch naturhellem Bambus kann der Einsatz einer Öl-Imprägnierung deshalb zu Beanstandungen führen.

Mit der heutigen Technologie ist es jedoch möglich, gölte Parkettflächen mit Hilfe eines entsprechenden Haftvermittlers mit einem Parkettlack nach zu versiegeln.

Grobe Verschmutzungen müssen durch mechanisches Abtragen bzw. einer Grundreinigung entfernt werden. Anschliessend muss neu geölt werden. Geölte oder geölt/gewachste Flächen müssen je nach Beanspruchung regelmässig, nachgeölt oder nachgewachst werden.

Auch vom Standpunkt der Raumhygiene sind versiegelte Flächen besser geeignet da hier Feuchtreinigungen mit Desinfektionsmittel besser durchzuführen sind.

Der Auftragsnehmer sollte beim Beratungsgespräch diese Punkte unbedingt mit dem Auftraggeber besprechen.

Oft kommt es durch die Bezeichnung „lichtecht“ für Parkettlacke zu einer falschen Erwartungshaltung seitens der Verarbeiter oder Auftraggeber. „Lichtecht“ bedeutet hier die Eigenschaft des Lacks, sich unter Einwirkung von Sonnen- oder Tageslicht nicht farblich zu verändern. Die natürliche Farbveränderung (je nach Holzart Ausbleichen, Vergilben oder Nachdunklen) des Holzes kann hierdurch nicht verhindert werden. Die Holzfarbstoffe verändern sich durch Lichteinwirkung. Die Lichtbeständigkeit der meisten Wasserlacke wird deswegen gelegentlich besonders hervorgehoben, weil sich stark lösemittelhaltige, auch heute noch eingesetzte Parkettlacke unter Lichteinwirkung stark verändern, in der Regel wird hier der Lackfilm dunkler (gelblich-bräunlich) werden. Auf geölten oder geölt-gewachsten Oberflächen wird sich durch das Öl eine ähnliche Wirkung zeigen.

Zurzeit ist für Parkettböden kein dauerhaft wirksames System gegen die natürliche Eigenschaft des Holzes, sich unter Lichteinwirkung zu verändern, bekannt. In Bereichen der Möbellackierung hilft man sich oft mit Lichtstabilisatoren so genannten UV Absorbern, welche sich jedoch im Laufe der Zeit verbrauchen und den Zeitpunkt der Farbveränderung nur verzögern aber nicht verhindern. Ausserdem mit Färben des Holzes, so dass die natürliche erscheinende Holzfarbe oftmals durch Farbstoffe/Beizen erzeugt wird. Für Holzfussböden ist dies weder üblich und zudem nur sehr schwer praktikabel. Bei Parkett gelten diese Eigenschaften des Holzes als besonderes Merkmal der Natürlichkeit und machen u. a. auch den besonderen Reiz eines Holzfussbodens aus. Im Gegensatz dazu stehen industriell gefertigte, holzähnliche Oberflächen (Laminat oder Vinyl-Böden), die jedoch nur optisch mit Echtholzböden zu vergleichen sind.

Bei dem „Foggingeffekt“ handelt es sich um eine Schwarzverfärbung von Innenräumen, welche folgende Ursache hat:

In der Heizperiode kommt es durch die Aufheizung der Wohnräume zu einem Ausdiffundieren mittel flüchtiger organischer Verbindungen (SVOC) aus diversen Innenraumbaumaterialien, welche kondensieren und in kälteren Bereichen der Wohnung, wie Fensterflächen, Fensterrahmen, Zimmerdecken, einen Kondensationsfilm bilden. Durch bestimmte raumphysikalische Verhältnisse kann sich dort der Zimmerfeinstaub an dieser Kondensationsfläche anlagern und bildet dort einen russartigen, schmierigen Belag.

Als Verursacher hat man z. Z. folgende Produkte ermittelt:
Wandfarben, besonders Latexfarben, Teppiche, Tapeten, Laminate, PVC-Böden sowie Teppichauslegeware.

Besonders auffällige SVOC bei Foggingeffekte sind höhere Alkane C 17 – C 35. Fettalkohole, Fettsäure, Fettsäureester, Phtalatsäureester.

Bei den wasserbasierten Parkettlacken werden als filmbildende Hilfsmittel überwiegend Co-Solventen eingesetzt, welche den Siedepunkt im Bereich von 50 °C bis 260 °C haben.

Es handelt sich somit um VOC, welche bei Lacken mit GISCODE W3 bis zum Anteil von 15 %, bei Lacken mit GISCODE W2 bis 5 % enthalten sein dürfen.

Leider liegt uns bezüglich unserer Wasserlacke keine entsprechende Untersuchung über ein Gefährdungspotential vor.

Wir schliessen jedoch aus, dass die Lacke bezüglich der enthaltenen Co-Solventen einen Foggingeffekt verursachen können, da sie zum Gefährdungspotential gemäss der Untersuchung des Labor Melzer ebenfalls nicht dazu beitragen.

Bisher ist noch kein Fall, bei dem es zu Problemen gekommen ist, bekannt.

Wir fügen in der Anlage aus dem Umweltjournal Innenraumschadstoffe nochmals einen Auszug einer Untersuchung bei, aus der ebenfalls hervorgeht, dass Emissionsfaktoren (TVOC) in Innenräumen bei versiegeltem Parkett sogar deutlich geringer sind, als z. B. bei Keramikfliesen, Fertigparkett, Linoleum usw.

Innenraumschadstoffe VOC - TVOC - SVOC - MVOC - CMR

Folgende TVOC-Werte wurden anlässlich einer Untersuchung der ECA - (European Collaborative Action "Indoor Air Quality and its Impact on Man") für Fussbodenbeläge ermittelt. Dabei handelt es sich um Analysen standardisierter Prüfkammeruntersuchungen.

Emissionsfaktoren (TVOC) in Innenräumen (DGfH-1998-ISSN 0466-2114) Messbereich / Material TVOC in μg/m³

  • Teppich, textil 82
  • Parkett, Buche geölt 90
  • Parkett, Eiche lackiert 117
  • Parkett, Buche lackiert 142
  • Keramikfliesen 161
  • Fertigparkett 182,5
  • Linoleum 2.5 mm 375
  • PVC-Fliesen 846
  • Kork, lackiert 2.400
  • Teppich, PVC 2.519
  • Teppichfliesen, mit PVC-Rücken 2.550
  • Teppich, Acryl 2.786
  • Teppich, Acryl 5 mm 3.645

Die Auswahl einer geeigneten Parkettversiegelung muss durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die vorgesehene Beanspruchung und den Verwendungszweck des Raumes erfolgen. Hierbei muss besonders auf die Abriebfestigkeit und Chemikalienbeständigkeit des zur Wahl stehenden Systems sowie auf die vorgesehene Nutzung geachtet werden. Des Weiteren muss in bestimmten Fällen eine Grundierung eingesetzt werden. Dies kann bei Exotenhölzern als Absperrgrund und bei Parkett auf Fussbodenheizung oder bei grundsätzlicher Gefahr der Seitenverleimung erforderlich sein.

Dann ist je nach Strapazierfähigkeit des Systems die Mindestfilmstärke der Versiegelung zu beachten. Alle namhaften Hersteller von Versiegelungssystemen für Parkett empfehlen abhängig von der zu erwartenden Nutzung eine Mindestfilmstärke von 80-120 μm. Im Allgemeinen wird eine akzeptable Schichtstärke durch eine Mindestauftragsmenge bei starker Beanspruchung von mind. 300–360 g/m2 (1x Grund und 2x Lack rollen) und bei besonders starker Beanspruchung von > 360 g/m2 (1x Grund und 3x Lack rollen) erreicht. Ein wesentlicher Faktor zum Aufbau der Filmstärke ist hier der Festkörpergehalt (nicht flüchtiger Bestandteil) einer Parkettversiegelung. Vereinfacht gesagt bedeutet das: je höher der Festkörper eines Systems, desto höher die Filmstärke.

Die Trockenfilmdicke ist neben der Verschleissfestigkeit eines Lackes ein wesentlicher Bestandteil der Haltbarkeit eines Parkett- oder Holzfussbodens. Für den Wohnbereich sind mind. 70 μm empfohlen.

Wasserbasierte Versiegelungen der neuesten Generation wie PALL-X 98 GOLD oder PALL-X ZERO sind sehr emissionsarm und erfüllen so die Anforderungen der Grenzwerte gemäss EMICODE EC1 PLUS, was für den Verarbeiter sowie auch die Bewohner der Räumlichkeiten wesentliche Vorteile bringt. Zudem sind diese im Vergleich zu lösemittelhaltigen PU- oder DD-Versiegelungen in Bezug auf Verschleiss- und Abriebfestigkeit mindestens gleichwertig.

Harzgallen sind mit Harz gefüllte krankhafte Hohlräume im Holz und gelten als Holzfehler.

Unabhängig von der Oberflächenbehandlung ist bei der Verwendung harzreicher Holzarten, wie z.B. Fichte, Lärche, Kiefer, Harzaustritt nicht zu vermeiden.

Besonders bei Erwärmung durch Sonneneinstrahlung kann der Harzaustritt beschleunigt werden.

Es handelt sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um eine Materialeigenschaft. Ein Mangel in ausgeführten Parkettarbeiten kann daraus nicht abgeleitet werden.

Wasserbasierende Versiegelungs-Systeme von Pallmann erfüllen den neuesten Stand der Technik. Sie sind einzusetzen als Austauschprodukte gemäss der TRGS 617, erfüllen die Anforderungen an die Abriebbeständigkeit und wurden auf Chemikalienfestigkeit gemäss den DIN 68861 getestet. Diese Chemikalientests umfassen bis zu 27 typische Haushaltschemikalien wie z.B. Senf, Alkohol, Seife, usw. und die für Haushalte übliche Einwirkzeiten von bis zu 16 Stunden. Hier wird keine Beeinträchtigung der Oberfläche abweichend von der Norm festgestellt.

Jetzt können jedoch weitere Gebrauchsgegenstände in direkten Kontakt zur Oberfläche treten wie z.B. Möbel- bzw. Stuhlunterlagen, Anti-Rutschmatten, Klebe- und Abdeckbänder, Reifen von Kinderwägen oder Spielzeug. Diese genannten Beispiele sind zumeist recht weich in Ihrer Beschaffenheit. Dies wird zumeist durch den Einsatz von Inhaltsstoffen (wie z.B. Weichmacher oder UV-Blocker) erreicht, die möglichst lange in dem Material vorrätig sein sollen, um die Eigenschaften des Gebrauchsgegenstands zu erhalten.
Wenn nun die Lackoberfläche über einen längeren Zeitraum dem direkten Kontakt mit zum Beispiel einer Stuhlunterlage steht können die Inhaltsstoffe aus dem weichen Material in die Versiegelung eindringen (chemisch gesehen: Diffusion durch Konzentrationsausgleich). Da die Inhaltsstoffe dabei ihre Wirkung nicht verlieren, kann dies im Versiegelungssystem zu Verfärbungen oder auch zu Erweichung des Systems und damit einer erhöhten Kratz- und Schmutzanfälligkeit führen.

Diesem Mechanismus sind im Prinzip alle Versiegelungssysteme ausgesetzt egal ob wasserbasiert, lösemittelbasiert oder Fertigparkett. Lediglich die Zeit bis zum Auftreten der Erscheinung ist unterschiedlich.

Um diesem Effekt zu begegnen, sollte bereits im Vorfeld zur Nutzung der Parkettoberfläche geklärt werden ob die Möglichkeit eines direkten Kontaktes besteht. Falls ja, sollten Materialien ausgewählt werden, die keine schädigenden Inhaltsstoffe enthalten. Viele Hersteller bieten entsprechende Produkte an. So müssen z.B. Laufrollen und Gleiter der DIN EN 12529 (Kunststoff oder Filz entsprechen).

Werden diese Hinweise beachtet und wird die Oberfläche regelmässig gemäss der Pflegeanleitung gereinigt und gepflegt, steht einer langen Nutzung des Parkettbodens nichts im Weg.

Markus Fuchs
PALLMANN Anwendungstechnik

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